Unverletzlichkeit der Wohnung
Ist die Wohnung tatsächlich unverletzlich? – Kritische Auseinandersetzung mit dem Artikel im Kontrast zum Bayerischen Polizeiaufgabengesetz. Das Konstrukt »Wohnung« wird angegriffen. Die Typografie dringt in die Wohnung ein und zerstört so diesen geschützten Raum.

Artikel 13
1. Die Wohnung ist unverletzlich
2. Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.
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