Grundlagen Typografie
Immer noch gibt es Barrieren, die den Alltag vieler Menschen beeinträchtigen und ihnen gewisse Möglichkeiten verwehren. Die Flaggen sollen diese Hindernisse klischeehaft aufzeigen …
§ 4 BGG
„Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.“






2 Kommentare
Jonas Zeitler
Ist richtig toll geworden!
Anne Wiesmann
Ooh was für eine coole Umsetzung!